- Sie wenden sich an eine unserer Praxen
- In einem gemeinsamen Termin klären wir gemeinsam mit Ihnen den Förderbedarf Ihres Kindes
- Nach Antragstellung für die Übernahme der Kosten durch das Sozialamt erhalten Sie eine Einladung von eine der Amtsärztinnen, die ihr Kind nochmals begutachtet
- Danach entscheidet das Sozialamt über den Antrag und damit über die Übernahme der Kosten
- Bei Bewilligung findet die Frühförderung in der Regel 1 x wöchentlich für 1 Stunde im häuslichen Umfeld des Kindes statt
- Die Kosten werden nach (§ 53 SGB XII) vom Sozialamt übernommen
- Frühförderung wird einkommensunabhängig gewährt
- Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung