Anmeldeweg

: •Allgemeines

Anmeldeweg über Sozialamt

Anmeldeweg für Selbstzahler

Anmeldeweg über das Sozialamt

  • Sie wenden sich an eine unserer Praxen
  • In einem gemeinsamen Termin klären wir gemeinsam mit Ihnen den Förderbedarf Ihres Kindes
  • Nach Antragstellung für die Übernahme der Kosten durch das Sozialamt erhalten Sie eine Einladung von eine der Amtsärztinnen, die ihr Kind nochmals begutachtet
  • Danach entscheidet das Sozialamt über den Antrag und damit über die Übernahme der Kosten
  • Bei Bewilligung findet die Frühförderung in der Regel 1 x wöchentlich für 1 Stunde im häuslichen Umfeld des Kindes statt
  • Die Kosten werden nach (§ 53 SGB XII) vom Sozialamt übernommen
  • Frühförderung wird einkommensunabhängig gewährt
  • Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung
Impressum
Herz&Hand Siewertsen viff bhp
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